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AMS - ARBEITSLOSMELDUNG

Veröffentlichungsdatum09.09.2024Lesedauer2 MinutenKategorienGemeinde
AMS Arbeitsmarktservice Österreich

WICHTIGE ÄNDERUNG:

Die telefonische Arbeitslosmeldung ist nur noch bis 30.09.2024 möglich. 

Bitte beachten Sie: Ab 01.10.2024 ist die Arbeitslosmeldung nur noch über Ihr eAMS-Konto oder persönlich in der regionalen Geschäftsstelle (AMS Zell am See) möglich. Es fällt ab diesem Zeitpunkt die telefonische Arbeitslosmeldung und die Antragstellung bei den Gemeinden weg.

Wartezeiten vermeiden Sie, indem Sie die Vorteile des eAMS-Konto nutzen. 

Das eAMS-Konto können Sie über FinanzOnline sofort selbst aktivieren. Alternativ fordern Sie die Zugangsdaten telefonisch, online oder per E-Mail an und erhalten diese per Post mit RSa-Brief.

Alle wichtigen Informationen erhalten Sie HIER!